GW 15 (A) 2021 Modul D, Nachumhüllen von Rohrleitungen, Armaturen, und Formstücken nach DVGW-Arbeitsblatt GW 15 (A) 2021 Modul D – Lehrgang mit Prüfung
Lehrgang
Zielgruppe: Alle am Bau Beteiligten
Freitag, 12. November 2021 (KW 45)
60528 Frankfurt-Niederrad ▪ EBL Frankfurt ▪ Am Poloplatz 4
8 Fortbildungsstunden ▪ 1 Präsenztage ▪ mind. 8, maximal 15
hat bereits stattgefunden
Zum Thema
Für Nachumhüllungen stehen verschiedene Umhüllungsmaterialien zur Verfügung. Die Nachumhüllung auf der Baustelle erfordert vom Umhüller sowohl Sachkunde über die Umhüllungsmaterialien als auch die Fähigkeit zur fachgerechten Anwendung dieser Materialien.
Dieser Lehrgang auf der Basis des DVGW-Arbeitsblattes GW 15 stellt sicher, dass die Qualifikation der Umhüller nach einheitlichen Verfahren und Inhalten durchgeführt wird und Umhüller nach bestandener Prüfung die für eine qualitätsgerechte Ausführung und Kontrolle der Arbeiten erforderliche Fachkenntnis und Handfertigkeit besitzen.
Im Rahmen des 1-tägigen Lehrgangs werden die Inhalte des Ergänzungsmoduls D (Faserverstärkte Kunststoffe (z. B. GFK)) geschult.
Hinweis:
Innerhalb von 5 Jahren ist die Fachkenntnis erneut gemäß einer Prüfung (Theorie/Praxis) nachzuweisen.
Zielgruppe
Angesprochen sind Facharbeiter aus Rohrleitungsbau- und Versorgungsunternehmen. Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzungen
Ein Umhüller muss folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Tiefbaufacharbeiter
Rohrleitungsbau, Rohrleitungs- oder Rohrnetzbauer bzw.
Anlagenmechaniker, Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. Rohrsystemtechnik
oder
eine mit Erfolg abgelegte Facharbeiter-/Gesellenprüfung (z. B.
sonstige Tiefbaufacharbeiter) in einem anderen technischen Beruf (z. B.
KKS-Fachkraft nach DVGW GW 11 (A)) mit einer mindestens einjährigen
praktischen Tätigkeit im Rohrleitungsbau (Firmenbescheinigung)
oder
eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Rohrleitungsbau (Firmenbescheinigung ist einzureichen)
Hinweis:
Innerhalb von 5 Jahren ist die Fachkenntnis erneut gemäß einer Prüfung (Theorie/Praxis) nachzuweisen.
Prüfbescheinigung DVGW oder brbv (entsprechend der Anmeldung)