Der Umgang mit Diisocyanaten

Seminar

Zielgruppe: Alle am Bau Beteiligten

Montag, 6. November 2023 (KW 45) ▪ 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

60528 Frankfurt-Niederrad ▪ EBL Frankfurt ▪ Am Poloplatz 4

8 Fortbildungsstunden ▪ 1 Präsenztage ▪ Anmeldeschluss: 06.01.2023 ▪ max. 24

Entgelt: 240,- €  Euro

hat bereits stattgefunden

 Die EU-Kommission hat zum 24. August 2020 den Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, in dem es um die Beschränkung von Diisocyanaten geht.

Laut Anhang, Absatz 1, dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen und Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, wenn deren Konzentration einzeln und in Kombination 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. Es sei denn, der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Bei den Diisocyanaten handelt es sich zum Beispiel um Bauschäume, ein- oder zweikomponentige Klebstoffe und Beschichtungen sowie um Injektionsharze.

Schon jetzt erfolgt die Herstellerangabe, dass diese Baustoffe zukünftig nur noch nach erfolgreicher Schulung verwendet werden dürfen.

Im Rahmen des Seminars werden Fachkräfte über die gesetzlichen Regelungen, die von Isocyanaten ausgehenden Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen informiert.

Ziel des Seminars ist die Erlangung des Zertifikats zum Erfüllen der Anforderungen nach REACH-Verordnung.

Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.